Rürup-Rente

Rürup-Rente

Für Selbstständige und Freiberufler

Die Rürup-Rente wurde zum 01.01.2005 eingeführt. Sie ähnelt sehr stark der gesetzlichen Rentenversicherung. Frühestens nach dem 62. Lebensjahr sichert sie eine monatliche Rentenzahlung zu. Diese Rentenzahlung ist nicht beleihbar, vererbbar, veräußerbar, übertragbar und kapitalisierbar.

Wer auf diese Flexibilität verzichten kann, wird belohnt. Der Staat fördert die Rürup-Rente, indem die Beiträge steuerlich absetzbar sind. Die Rürup-Rente ist vor allem für Selbstständige sinnvoll, da diese ansonsten für ihre Beitragszahlungen in die Alters­vorsorge keine Steuererleichterung erwarten könnten.

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Sparpläne attraktiv dank Riesterförderung

Banksparpläne sind simpel: Man zahlt während eines festgelegten Zeitraums monatlich einen bestimmten Betrag ein. Das angesparte Geld wird von der Bank verzinst und bei Fälligkeit inklusive Zinsen wieder ausgezahlt. Lange Zeit wurden Sparpläne von Experten als unflexibel und in der Verzinsung nur mittelmäßig beurteilt. Wer individuell mit Tages­geldkonten oder Festgeldern sparte, erzielte vergleichb...mehr ]


Renteninformation frühzeitig prüfen

Die Höhe der späteren gesetzlichen Rente richtet sich nach der Dauer des Arbeitslebens und dem Einkommen während der Beitragszeit. Wichtig ist, dass alle Daten aus dem Erwerbsleben beim Rententräger, der Deutschen Rentenversicherung (früher BfA und LVA), vollständig und richtig erfasst sind – davon hängt die Höhe der Rente ab. Aufschluss über die Leistungen, die man im Ruhestand erwarten kan...mehr ]