Verhaltenskodex

  1. Als Ver­sicherungs­makler werden wir ausschließlich für Sie -also im Auftrag unserer
    Kunden tätig. Wir sind -im Unterschied zu Versicherungsvertretern (-agenten) und
    Versicherungsangestellten - nicht der Erfüllungsgehilfe von Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men
    und haben keine Weisungen von diesen zu befolgen.
  2. Bei unserer Vermittlungstätigkeit beachten wir die einschlägigen -nachstehend
    erläuterten- gesetzlichen Bestimmung und die Vereinbarungen in unserem
    Maklervertrag.  
  3. Die Pflichten des Ver­sicherungs­maklers bei der Vertragsvermittlung ergeben sich
    aus dem Versicherungs-Vertrags-Gesetz (VVG). Danach hat der Ver­sicherungs­makler
    insbesondere einen den Wünschen und Bedürfnissen des Versicherungsnehmers
    entsprechenden Versicherungsschutz zu besorgen und die gesetzlichen
    Dokumentierungspflichten zu beachten.
  4. Der Umfang unserer Betreuungsleistung von vermittelten und in die Betreuung
    übernommenen Verträgen ist gesetzlich nicht geregelt und ergibt sich aus dem
    Maklervertrag und der einschlägigen Rechtsprechung. Kommen Sie auf uns zu, wenn
    Sie eine Überprüfung ihrer bestehenden Versicherungsverträge wün­schen oder sich die
    Umstände verändert haben.
  5. Wir unterstützen Sie gerne bei der Geltendmachung von Schadens- und
    Leistungsansprüchen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.  
  6. Wir werden die gesetzlichen Bestimmungen beachten, insbesondere   
    a.  zum Umgang mit persönlichen Daten gem. BDSG
    b.  zur Geldwäsche
    c.  zur Vorteilsnahme / Bestechung gem. § 299 StGB
  7. Bei Wechsel eines Versicherers sind regelmäßig Verbesserungen und
    Verschlechterungen gegeben. Bei unserem Rat wägen wir auf Grund unserer Erfahrung
    ab ob ein Wechsel "in der Summe (Beitrag, Bedingungen, Abwicklungsqualität des
    Versicherers)" für Sie vorteilhaft ist.
  8. Aus- und Fortbildung ist wichtig für eine qualifizierte Dienstleistung. Deshalb bilden wir
    uns entsprechend fort.
  9. Für unsere Dienstleistung erhalten wir -soweit im Einzelfall nicht anders mit Ihnen
    vereinbart- eine Vermittlungsvergütung von den Versicherern. Versicherer welche keine
    oder eine nicht marktübliche Courtage vergüten, bzw. keine auf die Zusammenarbeit mit
    Ver­sicherungs­maklern abgestimmte Geschäftsprozesse bieten, werden nicht
    berücksichtigt.  
    10. Wir informieren in unserer Erstinformation über das Ombudsmannsystem.