Riester-Rente

Riester-Rente

Die Rentenphase

Rentenleistungen schon ab 60 möglich
Im Regelfall beginnen die Auszahlungen aus der Riester-Vorsorge gleichzeitig mit der gesetzlichen Altersrente, also nach Vollendung des 65. Lebensjahres.

Als Versicherter können Sie Leistungen aber schon ab 60 (bei Vertragsabschluss vor 31.12.2011) sonst frühestens mit 62 - beantragen; die monatlichen Rentenzahlungen sind dann natürlich geringer als bei Rentenbeginn zum gesetzlichen Rentenalter (je nach Geburtsjahr liegt das gesetzliche Rentenalter zwischen 65 und 67). Mit Beginn der Rentenzahlung ist eine Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent des Altersvermögens möglich; die Leistung muss also nicht ausschließlich als lebenslange Rente gewährt werden. Außerdem können bis zu zwölf Monatsrenten in einem Betrag als Jahresrente ausgezahlt werden.

Geringere steuerliche Belastung im Alter
Da Riester-Verträge bereits während der Beitragsphase steuerlich gefördert werden, sind die späteren Zahlungen mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Dabei ist die steuerliche Belastung meist niedriger als in der Erwerbsphase, weil der persönliche Steuersatz während der aktiven Berufszeit in der Regel höher ist.

Vergleich und Angebot Riester-Rente
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Sparpläne attraktiv dank Riesterförderung

Banksparpläne sind simpel: Man zahlt während eines festgelegten Zeitraums monatlich einen bestimmten Betrag ein. Das angesparte Geld wird von der Bank verzinst und bei Fälligkeit inklusive Zinsen wieder ausgezahlt. Lange Zeit wurden Sparpläne von Experten als unflexibel und in der Verzinsung nur mittelmäßig beurteilt. Wer individuell mit Tages­geldkonten oder Festgeldern sparte, erzielte vergleichb...mehr ]


Renteninformation frühzeitig prüfen

Die Höhe der späteren gesetzlichen Rente richtet sich nach der Dauer des Arbeitslebens und dem Einkommen während der Beitragszeit. Wichtig ist, dass alle Daten aus dem Erwerbsleben beim Rententräger, der Deutschen Rentenversicherung (früher BfA und LVA), vollständig und richtig erfasst sind – davon hängt die Höhe der Rente ab. Aufschluss über die Leistungen, die man im Ruhestand erwarten kan...mehr ]