Sie können ganz individuell aussuchen, welche Leistungen Ihnen wichtig sind. Es steht eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung - mit so genannten stationären Tarifen können Sie beispielsweise die Chefarztbehandlung im Krankenhaus, die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer oder die Eigenbeteiligung bei Kur- und Klinikaufenthalten versichern.
Auch ein Krankenhaus-Tagegeld oder Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit kann vereinbart werden. Die Kosten für alternative Heilverfahren wie Akupunktur oder Homöopathie, für Zuzahlungen zu Medikamenten oder für medizinische Hilfsmittel wie Hörgeräte lassen sich mit ambulanten Tarifen auffangen.
Angesichts der Leistungskürzungen der gesetzlichen Kassen ist auch die Absicherung von Zahnersatz und Sehhilfen sinnvoll. Eine Pflege-Zusatzversicherung bietet finanziellen Schutz im Pflegefall.
Die private Auslandsreise-Krankenversicherung zahlt die vollen Behandlungskosten im Ausland und im Ernstfall den teuren Krankentransport zurück nach Hause. Je nach gewähltem Tarif können Sie all diese Leistungen Ihren persönlichen Bedürfnissen entsprechend kombinieren.
Im Bereich der betrieblichen Krankenversicherung kooperieren wir mit der SLPV GmbH & Co. KG.
Seit dem 1. Januar 2007 haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf Akupunkturbehandlung ohne Zuzahlung. Das gilt allerdings nur bei Rücken- oder Kniegelenksbeschwerden. Andere Anwendungsgebiete wie beispielsweise Asthma, Migräne oder Allergien sind im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherer noch nicht enthalten, der jährlich vom „Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte, Zahn... [ mehr ]
Als gesetzlich Krankenversicherter kann man den Basisschutz seiner Kasse mit privaten Zusatzversicherungen deutlich aufbessern. Wer Zahnersatz braucht, bekommt von seiner Gesetzlichen je nach Vorsorgeverhalten höchstens 65 Prozent Zuschuss – und das auch nur für die einfachstmögliche Regelversorgung. Wer höherwertige Lösungen wie Implantate oder Keramikinlays will, zahlt als gesetzlich Krank... [ mehr ]
Für Arbeitnehmer ist es wichtig, sich im Krankheitsfall richtig zu verhalten. In jedem Fall muss man dem Chef unverzüglich mitteilen, dass und voraussichtlich wie lange man erkrankt ist. Die Nachricht muss den Arbeitgeber schnell erreichen – es reicht also nicht aus, einen Brief mit der Post zu schicken. Man erwartet heute vom Arbeitnehmer, dass er den zuständigen Stellen im Betrieb seine Er... [ mehr ]
Privatpatienten werden in vielen Arztpraxen bevorzugt – kein Wunder, denn für die Behandlung von Privatkunden bekommen Ärzte oft das Doppelte wie für die gleiche Leistung bei Kassenpatienten. Ohne die Mischkalkulation zwischen Privatversicherten und Kassenpatienten könnten Arztpraxen überhaupt nicht existieren, darauf weisen die Ärzteverbände hin. Dass gesetzlich Krankenversicherte beim Arz... [ mehr ]
Vorzugsbehandlung beim Arzt, volle Erstattung für Medikamente, Anspruch auf modernste Behandlungsmethoden – Privatversicherte sind oft besser dran als Kassenkunden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um den privaten Gesundheitsschutz preisgünstig zu halten. Wer die Kosten seiner privaten Krankenversicherung senken will, kann beim Versicherer anfragen, welche kostengünstigeren Parallel-Tari... [ mehr ]
Wenn es um die Kostenerstattung beispielsweise für Naturheilbehandlungen oder minimal-invasive Operationsverfahren geht, kann es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Patient und seiner gesetzlichen Krankenversicherung kommen. Welche Behandlungen die gesetzlichen Kassen zahlen müssen, legt der Gesetzgeber im „gesetzlichen Leistungskatalog“ fest. Der sichert die Grundversorgung der ... [ mehr ]
Pflegebedürftigkeit ist auch ein finanzielles Problem: Die gesetzliche Pflegeversicherung springt im Ernstfall zwar ein, wenn man aus Gesundheitsgründen irgendwann auf fremde Hilfe angewiesen ist. Sie zahlt jedoch abhängig von der Pflegestufe nur bestimmte Pauschalsätze, die für eine optimale Betreuung oft nicht ausreichen. Eine gute stationäre Heimpflege kann schnell um Tausende Euro pro Monat te... [ mehr ]
Wenn man sich im Alter nicht mehr selbst versorgen kann, braucht man fremde Hilfe – und die wird immer teurer. Reicht die gesetzliche Absicherung nicht aus, zahlt man den Rest aus der eigenen Tasche. Wenn das Vermögen zu Ende ist, springt das Sozialamt ein – und holt sich das Geld vom Ehepartner oder den unterhaltspflichtigen Kindern wieder. Wer seiner Familie diesen Zugriff ersparen w... [ mehr ]