Besteuerung, Grundsicherung und Jobwechsel
Auch wenn die bAV zahlreiche Vorteile bietet, gibt es einige Punkte, die Arbeitnehmer beachten sollten. So unterliegen Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung der vollen Steuerpflicht. Das bedeutet, dass die Rentenleistungen im Alter nachgelagert besteuert werden, wodurch sich die effektive Rentenhöhe verringern kann.
Zudem müssen gesetzlich krankenversicherte Rentner Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf ihre Betriebsrente zahlen. Hier gilt seit 1. Januar 2025 ein Freibetrag von 187,25 Euro pro Monat, bis zu dem keine Krankenversicherungsbeiträge fällig werden.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine bAV in das Versorgungssystem des neuen Arbeitgebers mitzunehmen (Portabilität) oder privat weiterzuführen. Hierbei sind jedoch bestimmte Bedingungen zu erfüllen, und es ist sinnvoll, frühzeitig mit dem neuen Arbeitgeber über eine Fortführung der Altersvorsorge zu sprechen. Wer die bAV nicht mitnehmen kann oder will, sollte sich über alternative Fortführungsoptionen informieren.
Seit 2018 dürfen Betriebsrentner einen Freibetrag von mindestens 100 Euro und maximal 200 Euro behalten, ohne dass diese Leistungen auf die Grundsicherung angerechnet werden. Das bedeutet, dass auch Arbeitnehmer mit niedrigen Rentenansprüchen von einer bAV profitieren können, ohne dass ihre zusätzlichen Einkünfte vollständig mit der Grundsicherung verrechnet werden.
Banksparpläne sind simpel: Man zahlt während eines festgelegten Zeitraums monatlich einen bestimmten Betrag ein. Das angesparte Geld wird von der Bank verzinst und bei Fälligkeit inklusive Zinsen wieder ausgezahlt. Lange Zeit wurden Sparpläne von Experten als unflexibel und in der Verzinsung nur mittelmäßig beurteilt. Wer individuell mit Tagesgeldkonten oder Festgeldern sparte, erzielte vergleichb... [ mehr ]
Die Höhe der späteren gesetzlichen Rente richtet sich nach der Dauer des Arbeitslebens und dem Einkommen während der Beitragszeit. Wichtig ist, dass alle Daten aus dem Erwerbsleben beim Rententräger, der Deutschen Rentenversicherung (früher BfA und LVA), vollständig und richtig erfasst sind – davon hängt die Höhe der Rente ab. Aufschluss über die Leistungen, die man im Ruhestand erwarten kan... [ mehr ]