Rund 90 Prozent aller Deutschen sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Als Arbeitnehmer mit einem Monatsgehalt bis zu 5.550 Euro (oder 66.600 Euro im Jahr / Stand 2023), müssen Sie sich gesetzlich krankenversichern. Falls Ihr Einkommen mindestens ein Jahr ang diese Grenze übersteigt oder als beruflich Selbstständiger können Sie in die private Krankenversicherung wechseln. Auch als beihilfeberechtigter Beamter sind Sie in der Regel privat krankenversichert.
Kassen dürfen Zusatzbeitrag erheben
Seit 1. Januar 2015 zahlen alle gesetzlich Versicherten zunächst den gleichen Beitragssatz für ihre Krankenversicherung. Dieser Einheitsbeitrag beträgt 14,6 Prozent vom Bruttoeinkommen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen davon je die Hälfte, also 7,3 Prozent. Dieser allgemeine Beitragssatz reicht allerdings nicht aus, um die Ausgaben der Kassen zu decken. Die gesetzlichen Krankenversicherer dürfen deshalb einen Zusatzbeitrag erheben. Die Finanzierung des Zusatzbeitrages erfolgt seit 2019 wieder paritätisch, also hälftig von den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern. Verlangt die Kasse beispielsweise einen Zusatzbeitrag von 1,0 %, behält der Arbeitgeber 7,8 % des Bruttoeinkommens als Arbeitnehmeranteil ein und überweist diesen Betrag zusammen mit dem fixen Arbeitgeberanteil von 7,3 % plus dem hälftigen Anteil am Zusatzbeitrag (0,5 %) an den Krankenversicherer.
Ihre Familie ist mitversichert
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherer sind fast identisch. Bezahlt wird das medizinisch Notwendige, dazu gibt es je nach Kasse Zusatzleistungen wie Kostenübernahme für homöopathische Behandlungen, für besondere Gesundheitschecks und einiges mehr. Ihre Familienangehörigen ohne oder mit nur geringem Einkommen sind in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übrigens beitragsfrei mitversichert - anders als in der privaten Krankenversicherung, die für jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag verlangt.
Im Bereich der betrieblichen Krankenversicherung kooperieren wir mit der SLPV GmbH & Co. KG.
Seit dem 1. Januar 2007 haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf Akupunkturbehandlung ohne Zuzahlung. Das gilt allerdings nur bei Rücken- oder Kniegelenksbeschwerden. Andere Anwendungsgebiete wie beispielsweise Asthma, Migräne oder Allergien sind im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherer noch nicht enthalten, der jährlich vom „Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte, Zahn... [ mehr ]
Als gesetzlich Krankenversicherter kann man den Basisschutz seiner Kasse mit privaten Zusatzversicherungen deutlich aufbessern. Wer Zahnersatz braucht, bekommt von seiner Gesetzlichen je nach Vorsorgeverhalten höchstens 65 Prozent Zuschuss – und das auch nur für die einfachstmögliche Regelversorgung. Wer höherwertige Lösungen wie Implantate oder Keramikinlays will, zahlt als gesetzlich Krank... [ mehr ]
Für Arbeitnehmer ist es wichtig, sich im Krankheitsfall richtig zu verhalten. In jedem Fall muss man dem Chef unverzüglich mitteilen, dass und voraussichtlich wie lange man erkrankt ist. Die Nachricht muss den Arbeitgeber schnell erreichen – es reicht also nicht aus, einen Brief mit der Post zu schicken. Man erwartet heute vom Arbeitnehmer, dass er den zuständigen Stellen im Betrieb seine Er... [ mehr ]
Privatpatienten werden in vielen Arztpraxen bevorzugt – kein Wunder, denn für die Behandlung von Privatkunden bekommen Ärzte oft das Doppelte wie für die gleiche Leistung bei Kassenpatienten. Ohne die Mischkalkulation zwischen Privatversicherten und Kassenpatienten könnten Arztpraxen überhaupt nicht existieren, darauf weisen die Ärzteverbände hin. Dass gesetzlich Krankenversicherte beim Arz... [ mehr ]
Vorzugsbehandlung beim Arzt, volle Erstattung für Medikamente, Anspruch auf modernste Behandlungsmethoden – Privatversicherte sind oft besser dran als Kassenkunden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um den privaten Gesundheitsschutz preisgünstig zu halten. Wer die Kosten seiner privaten Krankenversicherung senken will, kann beim Versicherer anfragen, welche kostengünstigeren Parallel-Tari... [ mehr ]
Wenn es um die Kostenerstattung beispielsweise für Naturheilbehandlungen oder minimal-invasive Operationsverfahren geht, kann es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Patient und seiner gesetzlichen Krankenversicherung kommen. Welche Behandlungen die gesetzlichen Kassen zahlen müssen, legt der Gesetzgeber im „gesetzlichen Leistungskatalog“ fest. Der sichert die Grundversorgung der ... [ mehr ]
Pflegebedürftigkeit ist auch ein finanzielles Problem: Die gesetzliche Pflegeversicherung springt im Ernstfall zwar ein, wenn man aus Gesundheitsgründen irgendwann auf fremde Hilfe angewiesen ist. Sie zahlt jedoch abhängig von der Pflegestufe nur bestimmte Pauschalsätze, die für eine optimale Betreuung oft nicht ausreichen. Eine gute stationäre Heimpflege kann schnell um Tausende Euro pro Monat te... [ mehr ]
Wenn man sich im Alter nicht mehr selbst versorgen kann, braucht man fremde Hilfe – und die wird immer teurer. Reicht die gesetzliche Absicherung nicht aus, zahlt man den Rest aus der eigenen Tasche. Wenn das Vermögen zu Ende ist, springt das Sozialamt ein – und holt sich das Geld vom Ehepartner oder den unterhaltspflichtigen Kindern wieder. Wer seiner Familie diesen Zugriff ersparen w... [ mehr ]