Geschützt bei Freizeitunfällen

Wenn das Tageslicht dämmrig wird das Herbstlaub Straßen und Wege rutschig macht, kommt es verstärkt zu Unfällen - nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch bei Freizeitsportlern wie Radlern, Skatern oder Nordic Walkern. Gerade junge und aktive Menschen sind besonders häufig betroffen. Die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung zahlt allerdings nur, wenn man während der Arbeit oder Schule oder auf dem Weg dorthin verunglückt. Beruflich Selbstständige und Hausfrauen oder –männer sind gar nicht gesetzlich unfallversichert. Mehr als 60 Prozent aller Unfälle passieren ohnehin in der Freizeit oder während der Hausarbeit. Typisch etwa der Zusammenstoß zwischen Biker und Jogger auf dem Waldweg oder der Sturz von der Leiter beim Fensterputzen. Gut beraten ist, wer sich im Ernstfall auf eine private Unfall­ver­si­che­rung verlassen kann. Privater Unfallschutz bietet ein ganzes Bündel von Leistungen, die individuell an die persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können. Von der einmaligen Invaliditätsleistung oder einer Unfallrente über Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld bis hin zur Einmalzahlung an die Familie im Todesfall. Die Kernleistungen der privaten Unfall­ver­si­che­rung – Invaliditäts-, Todesfall-, Übergangsleistung und Tagegeld – werden immer zusätzlich erbracht: Zahlungen anderer Versicherungen wie der Haft­pflicht-, Lebens-, Berufs­unfähig­keits- oder Kranken­ver­si­che­rung werden grundsätzlich nicht angerechnet. Tipp: Eine private Unfall­ver­si­che­rung kann für Kinder schon ab deren Geburt abgeschlossen werden. Damit können sich alle Altersgruppen gegen die finanziellen Folgen möglicher Unfälle absichern.


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