Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht und übernimmt Schäden, die anderen mit dem eigenen Fahrzeug zugefügt werden. Beim Schutz des eigenen Autos beginnt die individuelle Entscheidung. Reicht eine Teilkasko oder passt eine Vollkasko besser zum Fahrzeugwert und persönlichen Sicherheitsbedürfnis?
Mindestens ebenso wichtig ist, was der Tarif im Schadenfall tatsächlich übernimmt. Tierbisse und ihre Folgeschäden, Zusammenstöße mit Wild, Unwetter, Diebstahl oder grobe Fahrlässigkeit können je nach Vertrag unterschiedlich geregelt sein. Auch die Dauer einer Neu- oder Kaufpreisentschädigung kann einen erheblichen Unterschied machen. Ein Tarif, der vor einigen Jahren gut zum Auto passte, muss deshalb heute nicht automatisch die beste Lösung sein.
Besonders deutlich wird das bei Elektroautos. Hier rückt mit dem Akku ein Bauteil in den Mittelpunkt, dessen Reparatur oder Austausch hohe Kosten verursachen kann. Je nach Tarif können beispielsweise Schäden durch Kurzschluss oder Überspannung berücksichtigt sein. Auch Ladekabel und weitere Ladetechnik verdienen Aufmerksamkeit.
Doch auch bei Verbrennern lohnt der Blick auf Veränderungen. Eine neue Sonderausstattung, ein anderer Fahrerkreis oder eine deutlich veränderte jährliche Fahrleistung geben Anlass, die Police anzupassen.
Viele Kfz-Verträge laufen zum Jahresende aus und können mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Bei diesen Verträgen muss die Kündigung in der Regel spätestens am 30. November beim Versicherer eingehen. Bei einer abweichenden Hauptfälligkeit gilt die individuelle Vertragsfrist.
Damit wird der Herbst zum passenden Zeitpunkt, verschiedene Tarife gegenüberzustellen. Im Mittelpunkt sollte dabei das Preis-Leistungs-Verhältnis stehen. Bietet ein anderer Tarif einen Schutz, der besser zum eigenen Auto passt, kann ein Wechsel sinnvoll sein. Fällt dabei zusätzlich der Beitrag günstiger aus, ist das ein erfreulicher Nebeneffekt.
Muss für einen besseren Schutz gleich der Versicherer gewechselt werden?
Nein. Zunächst lohnt sich die Prüfung, ob sich der bestehende Vertrag anpassen oder auf einen aktuellen Tarif umstellen lässt. Entscheidend ist das Ergebnis: Der Schutz sollte zum heutigen Bedarf passen.
Kann auch außerhalb der Wechselsaison gekündigt werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Ein Sonderkündigungsrecht kann beispielsweise nach einer Beitragserhöhung oder einem Schadenfall bestehen. Auch beim Fahrzeugwechsel kann der Versicherungsschutz neu gewählt werden.
Was passiert mit der Schadenfreiheitsklasse beim Wechsel?
Die tatsächlich erfahrenen schadenfreien Jahre werden grundsätzlich an den neuen Versicherer übermittelt. Tarifliche Besonderheiten wie ein Rabattschutz werden dagegen nicht automatisch übernommen.
Muss der Wechsel bei der Zulassungsstelle gemeldet werden?
Beim reinen Versichererwechsel erfolgt die erforderliche Meldung elektronisch. Ein eigener Gang zur Zulassungsstelle ist dafür normalerweise nicht erforderlich.

Thomas Dabergott
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