News-Archiv | Artikel vom 30.11.2022

Advent, Advent, die Bude brennt …

Kerzenlicht, das wärmende Feuer im Kamin oder das freudige Feuerwerk zum Jahreswechsel – mit Beginn der Vorweihnachtszeit spielt das offene Feuer in deutschen Wohnzimmern eine größere Bedeutung als zu anderen Jahreszeiten. Das erhöht naturgemäß das Risiko, dass Flammen unkontrolliert übergreifen und in einigen Fällen auch zur Katastrophe führen.

Der Verband der Versicherten zählte 2020 allein in der Adventszeit rund 8.000 zusätzliche Wohnungsbrände. Auch wenn die Fallzahlen leicht rückläufig sind (2011: 11.000) so steigt der durchschnittliche Schaden pro Brand weiter an.

Befolgt man einige grundsätzliche Sicherheitstipps, kann das Risiko zwar deutlich gesenkt, aber nie ganz ausgeschlossen werden. Zur Prävention gehören zum Beispiel, offenes Feuer nie unbeaufsichtigt zu lassen. Auch das Bewässern des Weihnachtsbaumes reduziert seine Entflammbarkeit.

Passt die Absicherung noch zum Inventar?
Greift ein Feuer dann doch mal über, zahlt die Haus­rat­ver­si­che­rung (bei Schäden an Einrichtungsgegenständen und Inventar) oder die Wohngebäudeversicherung (bei Schäden am Haus). In beiden Versicherungen sollte regelmäßig überprüft werden, ob die einst abgeschlossene Versicherungssumme noch zum Wert des Inventars bzw. Hauses passt. Sowohl Hausrat als auch Wohngebäude werden meist direkt bei Einzug abgeschlossen. Also zu einem Zeitpunkt, wo die Einrichtung noch nicht vollständig ist. Über die Jahre mehrt sich der Hausrat und steigt tendenziell im Wert. Übersteigt der Wert die ursprüngliche Versicherungssumme besteht eine Unterversicherung und im Schadenfall wird nicht alles ersetzt.




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