Thomas Dabergott
Neucon Thomas Dabergott e.K.
Gaisäcker 24
96486 Lautertal
0173/ 350 6388
0911/ 13047077
09561/ 2475429
dabergott@neucon-finanzen.de
Fühlen Sie sich im Ernstfall wie ein Privatpatient im Krankenhaus. Privatärztliche Behandlungen und die freie Wahl des Arztes (z.B. Chefarzt, Spezialist) bekommt nur, wer dies aus eigener Tasche zahlt. Auch das Upgrade auf Ein- oder Zweibettzimmer übernimmt die gesetzliche Kasse nicht.
Eine Krankenhauszusatzversicherung überzeugt durch Selbstbestimmung und Wahlfreiheit.
Durch den Abschluss einer stationärer Zusatzversicherung mit Zweibettzimmer oder Einbettzimmer kommen Sie nicht nur in den Genuss von Top Komfortleistungen. Darüber hinaus profitieren Sie auch von der freien Arztwahl. Und das nicht nur während des Aufenthalts, sondern auch für Vor- und nachstationäre Behandlungen sowie ambulante Operationen.
Wenn eine schwere Krankheit plötzlich Realität wird, steht besonders der Wunsch nach der bestmöglichen Behandlung im Mittelpunkt. Und das natürlich umgehend. Mit der ambulanten Krankenzusatzversicherung machen Sie sich im Ernstfall in der ambulanten Versorgung zur Privatpatientin bzw. - Privatpatient. Auch ohne das Eintreten einer schweren Krankheit können grundsätzlich Vorsorgeleistungen in Anspruch genommen werden – ganz ohne Alters- und Diagnosebeschränkungen und zeitliche Einschränkungen. Somit können schwere Krankheiten bereits frühzeitig erkannt und die bestmöglichen Therapien umgehend zur Behandlung eingesetzt werden.
Beispiele:
Wenn Sie sofort bei ambulanten Arztbesuchen zum Privatpatienten werden möchten - auch wenn Sie nicht schwer erkrankt sind -, ist das ebenso möglich.
Somit haben Sie sofort die Sicherheit, bestmöglich und nach den neuesten Stand der Medizin behandelt zu werden.
Fragen Sie gerne. Sie werden umfassend und persönlich beraten!
Denn Ihre Versicherung erledigt den Rest. Mit dem Tarif „Krankentagegeld“ können Sie sich darauf konzentrieren, sorgenfrei gesund zu werden. Spätestens seit den vergangenen Pandemiejahren, ist uns bewusst, dass jeder auch mal länger krank sein kann. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen, übernimmt bei Angestellten ab der 7. Woche die gesetzliche Krankenversicherung und erstattet etwa 80 Prozent des Nettoeinkommens. Dies führt zu einer Versorgungslücke von rund 20 Prozent. Mit dem Krankentagegeld wird die Lücke zwischen Nettoeinkommen und gesetzlichem Krankentagegeld innerhalb der 7. bis 78. Woche geschlossen und sichert die hundertprozentige Nettolohnfortzahlung.
Bezieht die versicherte Person gesetzliches Krankengeld, wird auch das vereinbarte Krankentagegeld ausbezahlt (frühestens nach 6 Wochen).Sie erhalten eine Leistung solange, bis entweder die Arbeit wieder aufgenommen werden kann oder Berufsunfähigkeit eintritt -
mindestens aber so lange, wie die GKV auch Krankengeld bezahlt.
Leistungen auch bei Arbeitsunfähigkeit wegen Schwangerschaft bzw. Mutterschutz.
Leistungen auch während Rehabilitationsmaßnahmen.
Thomas Dabergott
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